Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 770244

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

G & C Germany GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lärchenweg 4, 72285 Pfalzgrafenweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 770244
EUID
DEB8534.HRB770244

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen
K 40 IN 226/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Johannes Romeis
Adresse
Turmstraße 5, 78467 Konstanz
Telefon
07531 9969990
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.05.2026 , 11:20 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Prozessentwicklung und Vertriebsberatung sowie die Beratung für Projektmanagement, insbesondere die Beratung von deutschen und europäischen Unternehmen; die Dienstleistung Interim-Management und Freiberufliche Ingenieurstätigkeit (Freelancer), Projektunterstützung; die Initiierung, das Planen, Steuern, Kontrollieren und Abschließen von Projekten, insbesondere von Organisationsprojekten der Bereiche Automotive, Anlagen- und Maschinenbau und Luft- und Raumfahrttechnik; die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des AÜG sowie Beratung und Vermittlung in Personalangelegenheiten, insbesondere die Vermittlung von freiberuflich tätigen Ingenieuren, Planern und Projektmanagern sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinenbauteilen, elektro- technischen Teilen und Textilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Konstanz hat am 18.05.2026 über den Antrag der G & C Germany GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Johannes Romeis bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wurde verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wurde untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

K 40 IN 226/26 | In dem Verfahren über den Antrag G & C Germany GmbH, Max-Stromeyer-Straße 35, 78467 Konstanz, vertreten durch die Geschäftsführer André Grethler und Steffen Hornberger Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770244 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwält…

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