Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G-Küpper Machining GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Haberstraße 36, 42551 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 29992
EUID
DER1608.HRB29992
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 89/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Bearbeitung, Zusammensetzung und der Vertrieb von Automobilteilen und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-Küpper Machining GmbH, Velbert, ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 145 IN 89/20 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 29992 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Rüdiger Wisser vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 24.05.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist auf den 23.07.2024 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 04.08.2025 wird bekanntgegeben, dass ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen ist. Die Vergütung wird auf Basis einer Berechnungsgrundlage von 5.179.480,70 € berechnet, wobei Zuschläge in Höhe von 85 % für verschiedene Themenfelder wie Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen und Arbeitnehmerbereich geltend gemacht werden. Beteiligten besteht die Möglichkeit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung Stellung zu nehmen. Die Unterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 89/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29992 eingetragenen G-Küpper Machining GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Wisser, Haberstraße 36, 42551 Velber…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 89/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29992 eingetragenen G-Küpper Machining GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Wisser, Haberstraße 36, 42551 Velbert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 89/20
Amtsgericht Wuppertal, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 89/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29992 eingetragenen G-Küpper Machining GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Wisser, Haberstraße 36, 42551 Velber…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 89/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29992 eingetragenen G-Küpper Machining GmbH, Haberstraße 36, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Wisser, Haberstraße 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Bei Gericht ist ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen.
Nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 5.179.480,70 € werden Zuschläge in Höhe von 85 % geltend gemacht.
Die Zuschläge werden für folgende Themenfelder angesetzt: Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, Sanierungsbemühungen, Arbeitnehmerbereich, Aufarbeitung Gesllschafterfinanzierung sowie Gläubigerausschuss .
Hierzu besteht Gelegenheit zur Kenntnis- und eventuellen Stellungnahme binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung im Internet.
Die Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 89/20
Amtsgericht Wuppertal, 04.08.2025
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