Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Fromundstr. 22, 81547 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 260687
EUID
DED2601V.HRB260687
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1500 IN 2973/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
14.07.2025
Widerspruchsfrist
11.08.2025
Einstellung
19.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Montage- und Handwerkerleistungen, für welche kein Meistertitel benötigt wird.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht München anhängig. Zuvor war Rechtsanwalt Fehse Sebastian als Verfahrensbevollmächtigter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Die Prüfung der bis 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis 11.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Das Verfahren soll mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt werden. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 19.09.2025 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorzulegen. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 1.424,73 € bei der Landesjustizkasse Bamberg vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2973/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt), Fromundstraße 22, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thillmann Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 260687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwa…
1500 IN 2973/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt), Fromundstraße 22, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thillmann Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 260687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn
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1. Die Prüfung der bis 14.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 - 9 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2973/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt), Fromundstraße 22, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thillmann Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 260687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwa…
1500 IN 2973/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt), Fromundstraße 22, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thillmann Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 260687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.09.2025
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.424,73 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2973/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt), Fromundstraße 22, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thillmann Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 260687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwa…
1500 IN 2973/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G. T Bau & Handwerk UG (haftungsbeschränkt), Fromundstraße 22, 81547 München, vertreten durch den Geschäftsführer Thillmann Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 260687
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 8.655,65 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.08.2025
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