Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 27729
EUID
DEM1906.HRB27729
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 461/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
25.07.2024
Vergütungsantrag
15.11.2024
Aufhebung Gläubigerversammlung
02.04.2025
Gläubigerversammlung Stichtag
08.04.2025
Schlusstermin
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Bau von schlüsselfertigen Ein- und Mehrfamilienhäuser, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau hat dem Gericht die Höhe des verfügbaren Massebestands sowie der Insolvenzforderungen angezeigt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Ein ursprünglich für den 08.04.2025 bestimmter Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist aufgehoben worden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 15.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Gesamtbetrag von 15.322,32 EUR ermittelt wurde. Ursprünglich war für den 08.04.2025 ein Stichtag für eine …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Gesamtbetrag von 15.322,32 EUR ermittelt wurde. Ursprünglich war für den 08.04.2025 ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung angesetzt worden, um über die Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden; dieser Termin ist jedoch aufgrund eines Antrags des Finanzamts Wiesbaden aufgehoben worden. Das Verfahren befindet sich nun im Endstadium: Die Schlussverteilung ist erfolgt bzw. wird erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 18.540,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 740.768,85 EUR sind zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Stichtag für nachträglich angemeldete Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis ist der 15.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.540,97 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 740.768,85 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR…
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.07.2024 bzw. 23.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 25.165,62 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 …
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), wird der mit gerichtlichem Beschluss vom 30.01.2025 auf den 08.04.2025 besti…
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Hochrainstraße 5, 94072 Bad Füssing, (Geschäftsführer), wird der mit gerichtlichem Beschluss vom 30.01.2025 auf den 08.04.2025 bestimmte Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, aufgehoben.
G r ü n d e:
Mit Schreiben vom 18.03.2025 hat der Gläubiger, das Finanzamt Wiesbaden (lfd. Nr. 0/12 und 0/29), einen Antrag gestellt. Die Entscheidung über diesen Antrag hat ggf. Auswirkungen auf den Verfahrensabschluss. Der Stichtag ist daher aufzuheben.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Passauer Straße 4, 94060 Pocking, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht…
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Passauer Straße 4, 94060 Pocking, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 8.868,54 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Passauer Straße 4, 94060 Pocking, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
9.904,…
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Passauer Straße 4, 94060 Pocking, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
9.904,54
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
1.881,86
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
2.971,36
EUR
Auslagen zuzüglich
564,56
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
15.322,32
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.11.2024 und 15.01.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 24.761,35 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 9.904,54 EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Passauer Straße 4, 94060 Pocking, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.09.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die In…
10 IN 461/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Z. Profi Hoch- und Tiefbau GmbH, Schillerstraße 23, 64750 Lützelbach (AG Wiesbaden , HRB 27729), vertr. d.: Andreas Bentz, Passauer Straße 4, 94060 Pocking, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.09.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2024
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