Einstellung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 22296
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gaebel Event GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 22296
EUID
DEX1721R.HRB22296
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 99/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.08.2024
Forderungsanmeldefrist
09.04.2025
Prüfungstermin
21.05.2025
Schlusstermin
25.02.2026
Einstellung
16.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaebel Event GmbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck (HRB 22296 HL). Die Schuldnerin wird durch Geschäftsführer Georg Gäbel vertreten, Zustellungsbevollmächtigte ist Melina Gäbel. Die Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Verena Vogt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Forderungsprüfungen durchgeführt: Zuerst für bis zum 25.06.2024 nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Prüfungsstichtag am 06.08.2024, gefolgt von einer Prüfung für bis zum 09.04.2025 angemeldete Forderungen mit einem Stichtag am 21.05.2025. Im Januar 2026 wurde der Schlusstermin angesetzt, bei dem die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden konnten. Der Termin endete am 25.02.2026. Anschließend wurde die Schlussverteilung beschlossen. Die Summe der Forderungen belief sich auf 27.205,11 €, während zur Verteilung nur 1.123,94 € zur Verfügung standen. Nach Abzug der Kosten und Masseverbindlichkeiten entfiel keine Quote an die einfachen Insolvenzgläubiger. Parallel dazu wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO angekündigt, wobei Einwendungen bis zum 16.04.2026 möglich waren und eine Vorauszahlung von voraussichtlich 1.500,00 € erforderlich gewesen wäre.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaebel Event GmbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Zunächst wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; die Prüfungsstichtage waren der 06.08.2024 für Tabellenblätter 6-8 sowie der 21.05.2025 für Tabellenblatt 9. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführ…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaebel Event GmbH ist beim Amtsgericht Schwarzenbek anhängig. Zunächst wurden Forderungen nachträglich angemeldet und geprüft; die Prüfungsstichtage waren der 06.08.2024 für Tabellenblätter 6-8 sowie der 21.05.2025 für Tabellenblatt 9. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Einwendungen bis zum 25.02.2026 zulässig waren. Zugleich wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis wurden niedergelegt; die Summe der Forderungen belief sich auf 27.205,11 €, während zur Verteilung nur 1.123,94 € standen, sodass keine Quote an einfache Insolvenzgläubiger entfiel. Parallel dazu wurde ein Einstellungstermin nach § 207 InsO für den 16.04.2026 angekündigt, wobei das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt werden sollte. Die letzte Bekanntmachung vom 03.07.2026 bestätigt schließlich die Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
Die Vergütung und die zu erstattenden Au…
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Verena Vogt, Fürstengarten 20, 21481 Lauenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 17.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.123,94 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
Die Durchführung des Einstellungstermins…
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.04.2026
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.500,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei d. FinMinSH, Landeskasse unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze
findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Schwarzenbek
die Schlussverteilung statt.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und das
Schlussverzeichnis sind zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Inso…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze
findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Schwarzenbek
die Schlussverteilung statt.
Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und das
Schlussverzeichnis sind zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Schwarzenbek,
Möllner Straße 20 in 21493 Schwarzenbek niedergelegt.
Die Summe der Forderungen beläuft sich auf 27.205,11 €.
Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 1.123,94 € zur Verfügung.
Nach Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens sowie
der Masseverbindlichkeiten entfällt auf die einfachen Insolvenzgläubiger
keine Quote.
Der Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
1. Die Durchführung des Schlusstermins g…
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung aller Beteiligten zu dem Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
1. Die Prüfung der bis 25.06.2024 nachtr…
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
1. Die Prüfung der bis 25.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.08.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 99/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
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1. Die Prüfung der bis 09.04.2025 na…
1 IN 99/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
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1. Die Prüfung der bis 09.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.05.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 09.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
Das Insolvenzverfahren wird mangels eine…
1 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gaebel Event GmbH, An der Schleuse 3, 21514 Witzeeze, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Gäbel
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 22296 HL
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigte:
Melina Gäbel
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwarzenbek
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 03.07.2026
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