Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GAGI Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heidenheimer Straße 5, 71229 Leonberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 769106
EUID
DEB8534.HRB769106
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 578/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Raff
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
14.02.2025
Bekanntmachung der Kostenfestsetzung
11.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vornahme von Arbeiten im Hoch- und Tiefbau. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAGI Bau GmbH, Heidenheimer Str. 5, 71229 Leonberg, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Raff hat am 14.02.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 108.904,0 weitgehend als Grundlage dient. Das Gericht hat die Vergütung unter Berücksichtigung einer Erhöhung des Regelsatzes um 60 % festgesetzt. Die Entscheidung über die Festsetzung der Kosten wurde am 11.07.2025 durch das Amtsgericht Ludwigsburg bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 578/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GAGI Bau GmbH, Heidenheimer Str. 5, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Isad Dzankovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769106
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläuf…
3 IN 578/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GAGI Bau GmbH, Heidenheimer Str. 5, 71229 Leonberg, vertreten durch den Geschäftsführer Isad Dzankovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769106
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 14.02.2025 beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung nebst Auslagen.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 108.904,00 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 %.
Das Gericht hält ein Übersteigen des Regelsatzes in Höhe von 60 % unter Berücksichtigung der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung von ca. 5 Wochen und der im Antrag aufgeführten Erhöhungstatbestände in der Gesamtschau für angemessen. Auf den Antrag vom 14.02.2025 wird hinsichtlich der einzelnen Erhöhungstatbestände Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 578/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GAGI Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Heidenheimer Str. 5, 71229 Leonberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769106
- Schuldnerin
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3 IN 578/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GAGI Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Heidenheimer Str. 5, 71229 Leonberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 769106
- Schuldnerin
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 108.904,00 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 80 % auf die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 350 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.02.2025
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