Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 31938
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Insolvenzprofil
GALABAU BCR GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31938
EUID
DET3304V.HRB31938
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 76/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Tahsin Bicer
Adresse
Römerweg 8, 76726 Germersheim
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.08.2024
Einstellung
23.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GALABAU BCR GmbH ist anhängig. Im Juni 2024 hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz ein schriftliches Prüfungsverfahren gemäß § 177 I 2 InsO für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet. Der Prüfungsstichtag hierfür war der 15.08.2024, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen musste. Im Juni 2025 wurde das Verfahren mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt. Der Liquidator Tahsin Bicer hatte die Massearmut angezeigt. Mit der Wirksamkeit des Einstellungsbeschlusses erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 76/21
23.06.2025
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938),
vertreten durch:
Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigter:
Re…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 76/21
23.06.2025
in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938),
vertreten durch:
Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Samet Döger, Rheinstr. 21, 65185 Wiesbaden,
wird das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
G r ü n d e :
Der Insolvenzverwalter hat die Massearmut angezeigt und die Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO angeregt.
Die Gläubigerversammlung und - soweit vorhanden - die Massegläubiger wurden hierzu gehört.
Da ein Vorschuss zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens nicht geleistet wurde und eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht kommt, war das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 76/21
28.06.2024
In dem Insolvenzverfahren
GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938),
vertreten durch:
Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Samet Döger…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 76/21
28.06.2024
In dem Insolvenzverfahren
GALABAU BCR GmbH, Römerweg 8, 76726 Germersheim (AG Landau in der Pfalz, HRB 31938),
vertreten durch:
Tahsin Bicer, Römerweg 8, 76726 Germersheim, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Samet Döger, Hauptstraße 82, 55246 Mainz-Kostheim,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 15.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
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