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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Vermittlung, Planung, Bau und Installation von Anlagen für erneuerbare Energien, Acquisition von Flächen zur Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien, Beratung bei Fragen von Leasing, Factoring und sonstigen Finanzierungsfragen, sowie Handel und Vermittlung von Waren (keine Lebensmittel), soweit eine behördliche Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAP Energy GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 6 - 9) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 05.08.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
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