Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GAP Gesunde Agrarprodukte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Huttropstraße 60, 45138 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 26727
EUID
DER2503.HRB26727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 297/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungstabelle
23.04.2025
Berichts- und Prüfungstermin
05.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Planung, Realisierung, Vermarktung, Betrieb und Verwaltung von Projekten zur Herstellung, Verarbeitung und zum Vertrieb von Agrar- und anderen landwirtschaftlichen Produkten, insbesondere unter Einsatz von Gewächshäusern. Dies beinhaltet auch den Erwerb oder die Pacht von Grundstücken sowie deren Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie die Strukturierung und Vermittlung der erforderlichen Finanzierungsmittel und das Asset Management.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 21.02.2025 um 14:22 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GAP Gesunde Agrarprodukte GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2025 anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 05.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Forderungstabelle sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 23.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 297/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26727 eingetragenen GAP Gesunde Agrarprodukte GmbH, vertr. d. d. Gf., Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Armin Rehberg, Am Ameisenacker 6, 63846 Laufach…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 297/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26727 eingetragenen GAP Gesunde Agrarprodukte GmbH, vertr. d. d. Gf., Huttropstr. 60, 45138 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Armin Rehberg, Am Ameisenacker 6, 63846 Laufach und Herrn Hubert Schulte-Kemper, Am Volkspark 33, 45768 Marl
Geschäftszweig: Entwicklung, Planung, Realisierimg, Vermarktung sowie Betrieb und Verwaltung von Projekten zur Herstellung von Agrarprodulten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.02.2025, um 14:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 297/24
Essen, 21.02.2025
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