Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Garten & Pool Marco Gropper GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 743622
EUID
DEB8537.HRB743622
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
839/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thorben Schmidt
Adresse
Eisenbahnstraße 3, 88212 Ravensburg
Telefon
0711 2524370
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
16.06.2026 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.07.2026
Niederschlagung der Forderungstabelle
06.08.2026
Prüfungstermin
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten & Pool Marco Gropper GmbH ist am 16.06.2026 um 11.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thorben Schmidt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 31.07.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin findet am 20.08.2026 statt, wobei dieser Tag auch den Prüfungsstichtag darstellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.08.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 839/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Garten & Pool Marco Gropper GmbH, Küfergasse 4, 88370 Ebenweiler, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Gropper
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743622 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Balze Pilartz P…
20 IN 839/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Garten & Pool Marco Gropper GmbH, Küfergasse 4, 88370 Ebenweiler, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Gropper
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 743622 - Schuldnerin Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 171/25BA13BA/Z/SG
Geschäftszweig: Garten- und Landschaftsbau 1.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.06.2026 um 11.00 Uhr eröffnet.
2.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thorben Schmidt
Eisenbahnstraße 3, 88212 Ravensburg Telefon: 0711 2524370
Telefax: 0711 25243750 Email: info@wipa-recht.de
3.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.Seite 5
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der In-
solvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die An-
meldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungs-
weg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er-
reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu-
stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen
Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol-
len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So-
fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek-
tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des
Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4.
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 20.08.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine
Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forde-
rung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen
Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Wider-
spruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal
(www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich
auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhalts-
zahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustim-
mung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbeson-
dere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweg-Seite 6
licher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 31.07.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 16.06.2026
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