Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH ist am 19.04.2024 durch das Amtsgericht Bremen eröffnet worden. Rechtsanwältin Caroline Stevens ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 14.05.2024. Es wurden mehrere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen festgesetzt, darunter der 18.05.2026 und der 01.10.2025. Im Juni 2026 wurde die Schlussverteilung angekündigt und zugestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 11.155,00 EUR bei berücksichtigten Insolvenzforderungen in Höhe von 7.984,40 EUR. Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin ist für den 18.09.2026 bestimmt. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wurde auf Basis einer Insolvenzmasse von 12.431,54 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18…
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.05.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: Über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: 1. Johannes Ziegler, (Geschäftsführer), ist am 19.04.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Caroline Stevens, Obernstra…
508 IN 7/24: Über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: 1. Johannes Ziegler, (Geschäftsführer), ist am 19.04.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Caroline Stevens, Obernstraße 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649-0, Fax: 0421 - 322 649-29, Internet: www.goerg-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 19.04.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, das…
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 19.04.2024 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Geschäftsführers gestrichen ist. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), ist von der Insolvenzverwalterin ein An…
508 IN 7/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), ist von der Insolvenzverwalterin ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 01…
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 01.10.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesch…
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Stevens, Obernstraße 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649-0, Fax: 0421 - 322 649-29, Internet: www.goerg-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.155,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.984,40 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und S…
508 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB), vertr. d.: Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 18.09.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 7/24
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB),
vertreten durch:
Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 B…
Amtsgericht Bremen 18.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 7/24
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GastPro Gastronomiebetriebs GmbH, Hohenlohestraße 4-6, 28209 Bremen (AG Bremen, HRB 30601 HB),
vertreten durch:
Johannes Ziegler, Blumenthalstraße 12, 28209 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Caroline Stevens festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin bezieht und die € 12.431,54 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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