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Insolvenzprofil
Gastronomie Betriebs & Veranstaltungs MN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Möllhoven 89, 45357 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 36885
EUID
DER2503.HRB36885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 80/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Termine & Fristen
Eröffnung
18.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Organisation und Verwaltung gastronomischer Betriebe
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastronomie Betriebs- und Veranstaltungs MN GmbH mit Sitz in Essen ist am 18.09.2025 eröffnet worden. Durch einen Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 19.11.2025 wurde der Eröffnungsbeschluss wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Rubrum berichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36885 eingetragenen Gastronomie Betriebs & Veranstaltungs MN GmbH, Möllhoven 89, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antonia Marte, Möllhoven 8…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 80/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36885 eingetragenen Gastronomie Betriebs & Veranstaltungs MN GmbH, Möllhoven 89, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antonia Marte, Möllhoven 89, 45357 Essen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 18.09.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum wie folgt lautet:
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 36885 eingetragenen Gastronomie Betriebs- und Veranstaltungs MN GmbH, Möllhoven 89, 45357 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Antonia Marte, Möllhoven 89, 45357 Essen
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen oder dem Landgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Essen, 19.11.2025 Amtsgericht
Wissmann Richter am Amtsgericht
167 IN 80/25
Amtsgericht Essen, 19.11.2025
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