Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GATTO Kfz-Service-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ilexstraße 5, 26639 Wiesmoor
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 205207
EUID
DEP3101.HRB205207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Artur Jerzy Krzyminski
Adresse
Ilexstraße 5, 26639 Wiesmoor
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur von Kraftfahrzeugen, der Handel mit Kfz-Teilen jeglicher Art, die Erbringung von Pannenhilfen und verkehrslenkenden Maßnahmen (VLM) / Schilderdienst sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GATTO Kfz-Service-GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 100/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GATTO Kfz-Service-GmbH, Ilexstr. 5, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205207), vertr. d.: Artur Jerzy Krzyminski, Ilexstraße 5, 26639 Wiesmoor, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fäl…
9 IN 100/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GATTO Kfz-Service-GmbH, Ilexstr. 5, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205207), vertr. d.: Artur Jerzy Krzyminski, Ilexstraße 5, 26639 Wiesmoor, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Aurich, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 100/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GATTO Kfz-Service-GmbH, Ilexstr. 5, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205207), vertr. d. d. Geschäftsführer Artur Jerzy Krzyminski, ebenda, ist am 16.09.2024 um 18:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfü…
9 IN 100/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GATTO Kfz-Service-GmbH, Ilexstr. 5, 26639 Wiesmoor (AG Aurich, HRB 205207), vertr. d. d. Geschäftsführer Artur Jerzy Krzyminski, ebenda, ist am 16.09.2024 um 18:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstraße 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758 69 0, Fax: 04461/758 69 151, E-Mail: kanzlei@waculik.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 16.09.2024
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