Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9923
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Insolvenzprofil
GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eickeler Bruch 37, 44651 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 9923
EUID
DER2201.HRB9923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 146/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Rolle
Sachwalter
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Termine & Fristen
Aufhebung der Planüberwachung
02.02.2026
Vergütungsfestsetzung
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen der Gesundheits-, Sozial- und Altenpflege. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie kann insbesondere die Verwaltung sowie die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Unternehmensgegenstand übernehmen. Sie darf auch Zweckbetriebe wie Cafeteria, Kiosk, Gärtnerei oder ähnliches betreiben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH wird vor dem Amtsgericht Bochum fortgeführt. Im Rahmen des Verfahrens ist die Vergütung des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert für seine Tätigkeit als Planüberwacher auf insgesamt 75.101,15 Euro nebst Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt worden. Die Berechnung der Vergütung erfolgte unter Berücksichtigung des Umfangs der Überwachungstätigkeit, wobei 50 % der regulären Insolvenzverwaltervergütung als angemessen erachtet wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 08.10.2024 aufgehoben worden, da die Erfüllung der überwachten Ansprüche gewährleistet ist. Das Verfahren ist damit in dieser Phase abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9923 eingetragenen GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Eickeler Bruch 37, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ha…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9923 eingetragenen GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Eickeler Bruch 37, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Harald Pfannkuch, Huffmannstr. 106, 45239 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Husemann Eickhoff Salmen & Partner Partnergesellschaft mbB, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
wird die von der Schuldnerin GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH an den Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert zu entrichtende Vergütung für die Tätigkeit als Planüberwacher nebst Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt auf insgesamt 75.101,15 Euro.
Im Einzelnen:
0,5 von xx EUR xx EUR
zzgl. 19 % Umsatzsteuer x EUR
Zwischensumme xx EUR
zzgl. Auslagen (netto) zzgl. 19 % Umsatzsteuer auf Auslagen
xx EUR
Gesamtbetrag xx EUR
Gründe
Die Vergütung war antragsgemäß in tenorierter Höhe festzusetzen.
Sieht ein Insolvenzplan - wie vorliegend - Überwachungstätigkeiten des Insolvenzverwalters vor (§§¿260-269 InsO), so sind diese Tätigkeiten ihrem Umfang nach gesondert gemäß § 6 Abs. 2 InsVV zu vergüten, wobei die Vergütung unter Berücksichtigung des Umfangs der Überwachungstätigkeit nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Unter Berücksichtigung insbesondere des Wertes der Insolvenzmasse und Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit im Überwachungszeitraum geht das Gericht im Anschluss an den Festsetzungsantrag von xx Euro als Berechnungsgrundlage aus.
Ausgehend von diesem Wert beträgt der Regelsatz basierend auf der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV für einen Insolvenzverwalter 118.520,41 Euro. Hiervon hat das Gericht unter Berücksichtigung des Umfangs der Prüf- und Kontrollaufgaben bei der Planüberwachung, hier auch insbesondere der zu überwachenden Quotenausschüttung (410 Gläubiger mit 783 Anmeldungen zur Insolvenztabelle), 50 % als angemessenen Bruchteil für die zu ermittelnde Vergütung für die Tätigkeit als Planüberwacher im Insolvenzvefahren bestimmt, so dass ein Vergütungsanspruch in Höhe von xx Euro netto entstanden ist. Zuzüglich von 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein Betrag von xx Euro.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen in Höhe von xx Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
80 IN 146/24
Amtsgericht Bochum, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9923 eingetragenen GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Eickeler Bruch 37, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Ha…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9923 eingetragenen GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH, Eickeler Bruch 37, 44651 Herne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Harald Pfannkuch, Huffmannstr. 106, 45239 Essen
wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 08.10.2024 aufgehoben, weil die Erfüllung der Ansprüche, welche überwacht wird, gewährleistet ist, § 268 Absatz 1 Ziffer 1 InsO.
80 IN 146/24
Amtsgericht Bochum, 02.02.2026
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