Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Beratung und Durchführung von Projektierungsleistungen sowie Instandhaltungsarbeiten, soweit diese nicht der Handwerksordnung Anlage A zu zuordnen sind.
Am 08.10.2025 ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDC Edile GmbH die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Wolff bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu leisten; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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