Entwicklung und Produktion von Soft- und Hardware in Bereichen der Luft- und Raumfahrttechnik, insbesondere lagestabilisierte Flugsysteme, der hiermit im Zusammenhang stehenden Technologie, Automatisierung und künstlichen Intelligenz und Infrastrukturen sowie deren Vertrieb und Vermarktung, und Erbringung von Beratungs- und Gutachterdienstleistungen sowie Vermarktung von und Handel mit Rechten in dem vorgenannten Bereich
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDI Global Drone Industries GmbH (Regensburg) fand am 06.05.2024 eine Gläubigerversammlung statt, um über den Verzicht auf die Beitreibung einer Stammeinlagenforderung gegen den Gesellschafter Wolfgang Hageleit in Höhe von 3.125,00 EUR zu beschließen. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Fábián hat seinen Vergütungsantrag vom 05.05.2025 gestellt, worüber das Gericht entscheiden beabsichtigt; Einwendungen hierzu sind bis zum 07.07.2025 möglich. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgte die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO im schriftlichen Verfahren. Hierbei wurden die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis erörtert. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen, das Schlussverzeichnis oder die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sind bis zum 01.0hib.2025 vorzulegen. Die Masseverbindlichkeiten belaufen sich auf 5.539,00 EUR bei einer verfügbaren Verteilungsmasse von 759,95 EUR. Das Insolvenzverfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 537/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird wegen Mas…
IN 537/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 537/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Ge…
IN 537/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 05.05.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 07.07.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 537/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlu…
IN 537/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg,
vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung, von einer weiteren außergerichtlichen sowie gerichtlichen Beitreibung der nominal offenen Stammeinlagenforderung
gegen den Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Wolfgang Hageleit in Höhe von 3.125,00 EUR abzusehen
wird bestimmt auf
Montag, 06.05.2024, 11:30 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 537/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungs…
IN 537/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.09.2025
- den etwaigen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 759,95 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 5.539,00 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis und das Verzeichnis der Massegläubiger sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 537/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstatte…
IN 537/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Fábián, Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.05.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.07.2025
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