Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GDL-Krankenpflege GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Davenstedter Str. 152, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 223366
EUID
DEP2305.HRB223366
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 83/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.08.2024 , 15:43 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 14:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.10.2024
Berichtstermin
21.11.2024 , 14:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
25.09.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist ambulante Krankenpflege, Personalvermittlung und Schulung in Krankenpflege, Produktion von und Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Erzeugnissen der Urproduktion und Industrie, wie Düngemittel, Bio-Dünger und technische Geräte sowie Handel mit Produkten für den Agrarbereich sowie Herstellung und Vertrieb von Maschinen, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Saatgut, Vertrieb und Erstellung Huminsäure mit individuellem NPK-Verhältnis, Silizium, Poly Polyacrylate, -Natrium, -Kalium in individueller Körnung sowie Herstellung und Vertrieb von Erdprodukten, insbesondere Blumenerde.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH ist die Entlassung des Rechtsanwalts Sascha Bibiha aus seinem Amt gemäß § 59 InsO erfolgt. Der Rechtsanwalt Matthias Wandel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung findet am 25.0
025-09-25 um 11:30 Uhr beim Amtsgericht Bückeburg statt, um über die Beibehaltung des ernannten Verwalters oder die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu beschließen. Zudem wurde der Schuldnerin und den Gläubigern die Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung eingeräumt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH in Hannover wurde am 01.09.2024 durch das Amtsgericht Bückeburg eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist zunächst Rechtsanwalt Sascha Bibiha bestellt worden. Am 25.09.2025 wird eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Beibehaltung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH in Hannover wurde am 01.09.2024 durch das Amtsgericht Bückeburg eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist zunächst Rechtsanwalt Sascha Bibiha bestellt worden. Am 25.09.2025 wird eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters angesetzt. Zuvor war am 08.08.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Bibiha als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen der Gläubiger waren bis zum 16.10.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 21.11.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde Rechtsanwalt Bibiha aus wichtigem Grund auf seinen Antrag hin gemäß § 59 InsO entlassen; zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Wandel bestellt. Über den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Herr Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Jöllenbecker Str. 78-80, 33613 Bielefeld wird aus wichtigem Grund gemä…
47 IN 83/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Herr Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Jöllenbecker Str. 78-80, 33613 Bielefeld wird aus wichtigem Grund gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag hin aus seinem Amt entlassen.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Matthias Wandel, Süntelstraße 44c, 31848 Bad Münder am Deister, Tel.: 0 50 42 / 93 77 10, Fax: 0 50 42 / 93 77 19, E-Mail: inso@wandel-dreyer.de
Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf:
Donnerstag, 25.09.2025, 11:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung über die Beibehaltung des Ernannten oder die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder einer anderen Insolvenzverwalterin.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Ve…
47 IN 83/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2024 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfü…
47 IN 83/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2024 um 15:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Jöllenbecker Straße 78-80, 33613 Bielefeld, Tel.: 0521/97794030, Fax: 0521/9779403123, E-Mail: info@bibiha.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 08.08.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 83/24: Über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Jöllenbecker Straße 78-80…
47 IN 83/24: Über das Vermögen der GDL-Krankenpflege GmbH, Davenstedter Straße 152, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 223366), vertr. d.: Minh Hoang Ngo, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Jöllenbecker Straße 78-80, 33613 Bielefeld, Tel.: 0521/97794030, Fax: 0521/9779403123, E-Mail: info@bibiha.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 21.11.2024, 14:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 02.09.2024
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