Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebr. Kaltak GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4786
EUID
DER2507.HRB4786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 34/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Mönig
Adresse
Berliner Allee 51 - 53, 40219 Düsseldorf
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
09.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Estrichlege- und Bodenbelegearbeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen, gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, gleich in welcher Rechtsform diese betrieben werden und in welcher Weise die Beteiligung erfolgt. Sie kann auch für andere Firmen dieses Gewerbezweiges, an denen sie sich beteiligen sollte, Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. Die Gesellschaft kann weiterhin Zweigniederlassungen griinden und ist auch berechtigt, stille Gesellschafter aufzunehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Kaltak GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael Mönig, hat die Gläubigerversammlung für den 09.04.2024 einberufen. Stichtag für die Abhaltung der besonderen Gläubigerversammlung ist ebenfalls der 09.04.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt der Beschlussfassung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Im Mittelpunkt steht die Zustimmung zu einem Vergleich mit der Bauen + Leben Team Baucenter GmbH & Co. KG über 20.000,00 €. Der Antrag auf Einberufung nebst Beschlussantrag vom 01.03.2024 liegt bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht vor. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 34/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4786 eingetragenen Gebr. Kaltak GmbH, Schubertstr.24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 Bott…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 34/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4786 eingetragenen Gebr. Kaltak GmbH, Schubertstr.24, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mesud Kaltak, Scharnhölzstr. 102, 46236 Bottrop
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Mönig, Berliner Allee 51 - 53, 40219 Düsseldorf
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Gläubigerversammlung einberufen, §§ 74, 75 InsO.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO) hier:
Abschluss eines Vergleichs mit der Bauen + Leben Team Baucenter GmbH & Co. KG über einen Betrag von 20.000,00 €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 01.03.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 171 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 34/19
Amtsgericht Essen, 07.03.2024
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