Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebr. Mannebeck GmbH & Co.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 3554
EUID
DER2707.HRA3554
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 5/15
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manfred Vellmer
Adresse
Heuerlandstraße 33, 48565 Steinfurt
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
21.04.2026
Festsetzung Verwaltervergütung
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Mannebeck GmbH & Co. wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 74 IN 5/15 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld als HRA 3554 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Mannebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 5487, Amtsgericht Coesfeld), vertreten durch den Geschäftsführer Johann Mannebeck. Das Gericht hat am 21.04.2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verteilungsverzeichnis wurde auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Am 09.06.2026 hat das Gericht die Vergütung des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Manfred Vellmer, für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Gegen die Festsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu, wenn der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt bzw. das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für Rechtsmittel beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3554 eingetragenen Gebr. Mannebeck GmbH & Co., Alter Postweg 110, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3554 eingetragenen Gebr. Mannebeck GmbH & Co., Alter Postweg 110, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5487 eingetragene Mannebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alter Postweg 99 + 10, 48599 Gronau, diese vertreten durch den Geschäftsführer Johann Mannebeck, Alter Postweg 106, 48599 Gronau
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
74 IN 5/15
Amtsgericht Münster, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3554 eingetragenen Gebr. Mannebeck GmbH & Co., Alter Postweg 110, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3554 eingetragenen Gebr. Mannebeck GmbH & Co., Alter Postweg 110, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5487 eingetragene Mannebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Alter Postweg 99 + 10, 48599 Gronau, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Mannebeck, Alter Postweg 87, 48599 Gronau,
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
74 IN 5/15
Amtsgericht Münster, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3554 eingetragenen Gebr. Mannebeck GmbH & Co., Alter Postweg 110, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3554 eingetragenen Gebr. Mannebeck GmbH & Co., Alter Postweg 110, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5487 eingetragene Mannebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Alter Postweg 99 + 10, 48599 Gronau, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johann Mannebeck, Alter Postweg 87, 48599 Gronau,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Manfred Vellmer, Heuerlandstraße 33, 48565 Steinfurt
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer X €
Endbetrag X €
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 21.04.2026 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung ist unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Masse nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 211 Abs. 3, §§ 205, 63 InsO, § 6 InsVV). Der Wert beträgt X €. Unter diesen Umständen ist die festgesetzte Vergütung angemessen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
74 IN 5/15
Amtsgericht Münster, 09.06.2026
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