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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geffroy GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Am 18.12.2023 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter eingegangen, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens wird nunmehr die Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.01.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung des Verwalters Stellung zu nehmen. Parallel dazu sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine festgesetzt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 19.09.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Die Unterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf nieder. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
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