Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 723312
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gehri TGA/Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 723312
EUID
DEB8536.HRB723312
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 73/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Rolle
Sachwalter
Adresse
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg
Telefon
0761 2pendent
Termine & Fristen
Eröffnung
28.03.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.05.2024
Berichtstermin
10.06.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.06.2024 , 10:00 Uhr
Abstimmung Insolvenzplan
05.12.2025 , 10:30 Uhr
Aufhebung
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung, der Handel, der Vertrieb und die Montage von Schlosserei- und Metallbauarbeiten, sowie der Installations- und Heizungsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gehri TGA/Metallbau GmbH ist am 28.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 17.05.2024 anzumelden. Ein Bericht- und Prüfungstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Angelegenheiten ist für den 10.06.2024 angesetzt. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 05.12.2025 bestimmt. Das Verfahren ist nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans zum 11.03.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DI…
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg, Gz.: 005933-24/CF/CF
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 11.03.2026 aufgehoben.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
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"Die Vergütung und die Auslagen des Recht…
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
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"Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden gegen die Schuldnerin wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx
Vergütung insgesamt
xxx
Auslagen
xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx
Auslagen insgesamt
xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xxx
in Worten:
xxx
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 04.12.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden - bereinigten - Vermögenswert von xxx EUR beträgt die Vergütung für einen Insolvenzverwalter gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter stehen hiervon 25% und dem vorläufigen Sachwalter 60% davon, also xxx EUR, zu, §§ 12 Abs. 1, 12a Abs. 1 InsVV.
Zuschläge wurden nicht geltend gemacht.
Einwendungen gegen den Antrag hat die Schuldnerin nicht erhoben und sind für das Gericht nicht ersichtlich.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
"
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsan…
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, für die Tätigkeit als Sachwalter werden gegen die Schuldnerin wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx
Vergütung insgesamt
xxx
Auslagen
xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xxx
Auslagen insgesamt
xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xxx
in Worten:
xxx
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Sachwalters vom 11.12.2025.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden - um die Aus- und Absonderungsrechte bereinigten - Vermögenswert von xxx EUR beträgt die Vergütung für einen Insolvenzverwalter gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung). Der Sachwalter erhält hiervon 60 %, § 12 Abs. 1 InsVV.
Der Sachwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von insgesamt 30 % für Sanierungsbemühungen und der Beteiligung an der Ausarbeitung des Insolvenzplans. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Der Sachwalter hatte in diesem Verfahren Sanierungsbemühungen begleitet und war in die Erstellung des Insolvenzplans involviert. Einwendungen gegen die beantragten. vom Gericht als berechtigt angesehenen Zuschläge hat die anwaltlich vertretene Schuldnerin nicht erhoben. Die Vergütung des Sachwalters war deshalb auf 90% der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters festzusetzen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldner…
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.03.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg i.Br.
Telefon: 0761 2967320
Telefax: 0761 296732100
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.05.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 25.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 10.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 10.06.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Holzmarkt 2
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 73/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterun…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gehri TGA/Metallbau GmbH, Alfred-Walz-Straße 17, 79312 Emmendingen, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Emil Gehri
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 723312
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 05.12.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
Einlass ist ab 10.10 Uhr
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Bitte bringen Sie zum Erörterungs- und Abstimmungstermin ihren Personalausweis und gegebenenfall geeignete Vertretungsnachweise (Originalvollmacht oder beglaubigte Abschrift, Handelregisterauszug nicht alter als 6 Wochen) sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis ihrer Forderung (falls diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle ersichtlich ist) mit.
Inhaltliche Änderungen sind auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin möglich; über diese kann im gleichen Termin abgestimmt werden.
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den an dem Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.10.2025
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