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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Sven Steffen Gehring, Inhaber der Tanzschule Move Me! e.K., ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Frist für die Anmeldung nachträglicher Forderungen endet am 29.06.2026, wobei auch der Rechtsgrund einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung (Tabellenblatt Nr. 104) berücksichtigt wird. Die Beteiligten haben bis zum 06.0<0xE2><0x80><0xAF>07.2026 Gelegenheit, Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen auf Basis einer Berechnungsmasse von 111.564,96 EUR beantragt.
Originalbekanntmachung
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