Aufhebung des Verfahrens Rheinland-Pfalz HRB 6031

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

GEKKO Software GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Ockenheimer Graben 30, 55411 Bingen am Rhein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 6031
EUID
DET2304V.HRB6031

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
264/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.01.2026
Aufhebung
16.04.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Erstellung und der Vertrieb von Software-Produkten, der Handel mit elektronischen Bauteilen und Systemen, Software und sonstigen EDV-Zubehörartikeln sowie die Erbringung aller Arten von Dienstleistungen, die mit der Anschaffung und dem Betrieb von EDV-Systemen zusammenhängen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEKKO Software GmbH ist am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen, die am 02.01.2026 angeordnet wurden, sind am 16.04.2026 aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

280 IN 264/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GEKKO Software GmbH, vertr. d. den Geschäftsführer Bernd Hoffmann, Schulstraße 8, 55270 Essenheim (AG Mainz, HRB 6031), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügu…

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