Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gemeinnützige Haus Tobias GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Scheidter Straße 22, 42653 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 24266
EUID
DER1608.HRB24266
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 451/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rainer Adolf Ploß
Adresse
Erkrather Straße 340, 40231 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung Schlusstermin
05.06.2025
Frist zur Stellungnahme
17.07.2025
Vergütungsfestsetzung
25.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb des Hauses Tobias in 42653 Solingen, Scheidter Strasse 22, in dem altersbedingt erkrankte sowie krebs- und aidskranke Personen leben. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, dem Haus Tobias ähnliche Häuser bzw. Einrichtungen zu betreiben sowie sonstige Maßnahmen im Sinne des Abs. 1 dieser Regelung zu ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind oder diesem dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinnützige Haus Tobias GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Am 05.06.2025 hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17.07.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, insbesondere zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Am 25.07.2025 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Schließlich hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 7.916,34 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Gläubiger insgesamt 330.843,46 EUR betragen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 451/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24266 eingetragenen Gemeinnützige Haus Tobias GmbH, Scheidter Straße 22, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Adolf Ploß, Erkrather S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 451/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24266 eingetragenen Gemeinnützige Haus Tobias GmbH, Scheidter Straße 22, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Adolf Ploß, Erkrather Straße 340, 40231 Düsseldorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 330.843,46 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 7.916,34 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 451/18
Amtsgericht Wuppertal, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 451/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24266 eingetragenen Gemeinnützige Haus Tobias GmbH, Scheidter Straße 22, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Adolf Ploß, Erkrather S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 451/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24266 eingetragenen Gemeinnützige Haus Tobias GmbH, Scheidter Straße 22, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Adolf Ploß, Erkrather Straße 340, 40231 Düsseldorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
Es wurden Zuschläge beantragt
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
145 IN 451/18
Amtsgericht Wuppertal, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 451/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24266 eingetragenen Gemeinnützige Haus Tobias GmbH, Scheidter Straße 22, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Adolf Ploß, Erkrather S…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 451/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24266 eingetragenen Gemeinnützige Haus Tobias GmbH, Scheidter Straße 22, 42653 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Adolf Ploß, Erkrather Straße 340, 40231 Düsseldorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 eingesehen werden.
145 IN 451/18
Amtsgericht Wuppertal, 25.07.2025
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