Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 162334
EUID
DED2601V.HRB162334
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 642/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
19.01.2026
Frist Einwendungen und Widersprüche
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung (GPAL) ist beim Amtsgericht München anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162334 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer Prof. Braunfels Stephan, Dr. Cronauer Axel und Faust Joachim. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, Forderungsanmeldungen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zu festgelegten Fristen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgten im schriftlichen Verfahren. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt, wobei vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen waren in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung (GPAL) ist beim Amtsgericht München anhängig. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung (GPAL) ist beim Amtsgericht München anhängig. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 19.01.2026 bestand. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Eine weitere Frist zur Einlegung von Widersprüchen und Einwendungen endete am 20.08.2026. Anschließend wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt, wobei vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Gemäß einer Veröffentlichung nach § 188 InsO findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse in Höhe von 22.801,13 €, während Forderungen in Höhe von 1.606.747,22 € zu berücksichtigen sind. Das Schlussverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München nieder.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 642/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL, Dingolfinger Straße 1 - 15, 81673 München, vertreten durch die Geschäftsführer Prof. Braunfels Stephan, Dr. Cronauer Axel und Faust Joachim
Registergericht: Amtsgericht Münch…
1501 IN 642/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL, Dingolfinger Straße 1 - 15, 81673 München, vertreten durch die Geschäftsführer Prof. Braunfels Stephan, Dr. Cronauer Axel und Faust Joachim
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162334
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.01.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 642/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL, Dingolfinger Straße 1 - 15, 81673 München, vertreten durch die Geschäftsführer Prof. Braunfels Stephan, Dr. Cronauer Axel und Faust Joachim
Registergericht: Amtsgericht Münch…
1501 IN 642/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL, Dingolfinger Straße 1 - 15, 81673 München, vertreten durch die Geschäftsführer Prof. Braunfels Stephan, Dr. Cronauer Axel und Faust Joachim
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 162334
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL, Dingolfinger Straße 1 - 15, 81673 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 22.801,13 € Verteilungsmasse. Zu be…
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Generalplanungsgesellschaft Alsen- und Luisenblock mit beschränkter Haftung GPAL, Dingolfinger Straße 1 - 15, 81673 München findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 22.801,13 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 1.606.747,22 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München -Insolvenzgericht- Geschäftszeichen: 1501 IN 642/23 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-
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