Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Genius Fenster und Türen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestraße 8, 53842 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 5985
EUID
DER3208.HRB5985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 26/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.03.2026 , 10:27 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 11:40 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.07.2026
Forderungsanmeldefrist
13.07.2026
Prüfungstermin
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion und der Handel mit Fenster- und Türelementen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genius Fenster und Türen GmbH ist am 01.06.2026 um 11:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 04.03.2026 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 05.03.2026 waren vorläufige Insolvenzverwaltungsmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Nada Nasser zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwältin Nada Nasser zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 28.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genius Fenster und Türen GmbH ist am 01.06.2026 um 11:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 04.03.2026. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 05.03.2026 die Rechtsanwältin…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genius Fenster und Türen GmbH ist am 01.06.2026 um 11:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 04.03.2026. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin war bereits am 05.03.2026 die Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt worden, die nun als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.07.2026. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 28.08.2026; auf einen separaten Berichtstermin wird verzichtet. Am 01.07.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5985 eingetragenen Genius Fenster und Türen GmbH, Industriestr. 8, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Jeroch, Römerstr.. …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5985 eingetragenen Genius Fenster und Türen GmbH, Industriestr. 8, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Jeroch, Römerstr.. 28, 53859 Niederkassel und Herrn Sebastian Alexander Brandt, Alte Heide 32, 51147 Köln
ist am 05.03.2026, um 10:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 26/26
Amtsgericht Bonn, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 26/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5985 eingetragenen Genius Fenster und Türen GmbH, Industriestr. 8, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Jeroch, Römerstr.. 28, 53859 Niederkassel und Herrn Seb…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 26/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5985 eingetragenen Genius Fenster und Türen GmbH, Industriestr. 8, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Jeroch, Römerstr.. 28, 53859 Niederkassel und Herrn Sebastian Alexander Brandt, Alte Heide 32, 51147 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn, Telefon: 0228/9090870, Fax: 02289090871.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.08.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 28.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 26/26
Bonn, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 26/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5985 eingetragenen Genius Fenster und Türen GmbH, Industriestr. 8, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Jeroch, Römerstr.. 28, 53859 …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 26/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5985 eingetragenen Genius Fenster und Türen GmbH, Industriestr. 8, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marvin Jeroch, Römerstr.. 28, 53859 Niederkassel und Herrn Sebastian Alexander Brandt, Alte Heide 32, 51147 Köln
ist am 01.07.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 26/26
Amtsgericht Bonn, 02.07.2026
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