Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Genoport Kreditmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Werner-Reimers-Straße 2-4, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14797
EUID
DEM1202.HRB14797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 46/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/959110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2025 , 15:00 Uhr
Eröffnung
30.05.2025 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.08.2025
Berichtstermin
25.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Erbringen immobilienbezogener Dienstleistungen (insbesondere die Finanzierungsstrukturierung, die Analyse von Kreditanträgen und -verhältnissen und die Entscheidungsaufbereitung für fremde Rechnung bei Bank-, Versicherungs- und kreditbezogenen Anlageprodukten sowie allen ergänzenden Produkten (vorrangig in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe). Darüber hinaus kann das Unternehmen die Kreditbearbeitung und Sicherheitenverwaltung für fremde Dritte übernehmen (vorrangig in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe). Die Gesellschaft erbringt ferner kreditbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf und dem Management von leistungsgestörten oder notleidenden Forderungen. Das Unternehmen erbringt im Rahmen ihres Gegenstandes dabei Beratungs-, Managementund lT-Leistungen, insbesondere die Unternehmens- und Wirtschaftsberatung. Weiterhin die Vermittlung von gewerblichen Immobilienfinanzierungen (vorrangig in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe), die Vermittlung von Finanzanlagen (vorrangig in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe), die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien gewerblicher Art (vorrangig in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe) , die Verwaltung eigenen Vermögens, die Vermittlung von Verträgen über Versicherungen (vorrangig in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe) sowie die Unternehmens- und Wirtschaftsberatung in Verbindung mit den obengenannten Dienstleistungen . Dies umfasst auch Tätigkeiten gemäß §§ 34c Abs. 1 Nr. 1 und 2 GewO, 34d Abs. 1 GewO und 34f Abs. 1 S. 1 GewO. Geschäfte, die der besonderen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, insbesondere nach KAGB, KWG, VAG oder ZAG, bedürfen, sind ausgeschlossen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, ist am 02.04.2025 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gegen die Antragstellerin angeordnet worden und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 30.05.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 30.05.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 11.08.2025 anzumelden. Der Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 46/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, Werner-Reimers-Str. 2-4, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14797), vertr. d.: 1. Peter Bernt, (Geschäftsführer), 2. Tanzer Gözbak, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 30.05.2025 gem. § …
61 IN 46/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, Werner-Reimers-Str. 2-4, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14797), vertr. d.: 1. Peter Bernt, (Geschäftsführer), 2. Tanzer Gözbak, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 30.05.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 46/25 Ku: Über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, Werner-Reimers-Str. 2-4, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14797), vertr. d.: 1. Peter Bernt, (Geschäftsführer), 2. Tanzer Gözbak, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Ins…
61 IN 46/25 Ku: Über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, Werner-Reimers-Str. 2-4, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14797), vertr. d.: 1. Peter Bernt, (Geschäftsführer), 2. Tanzer Gözbak, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.08.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind fol-gende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 46/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, vertr.d.d. GF Peter Berndt u.a., Werner-Reimers-Str. 2-4, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14797) ist am 02.04.2025 um 15:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Verm…
Az.: 61 IN 46/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Genoport Kreditmanagement GmbH, vertr.d.d. GF Peter Berndt u.a., Werner-Reimers-Str. 2-4, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14797) ist am 02.04.2025 um 15:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstr. 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.04.2025
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