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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 28.0PH.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erfolgt, gelten als festgestellt.
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