Aufhebung des VerfahrensSchleswig-HolsteinHRB 11983
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Insolvenzprofil
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 11983
EUID
DEX1721R.HRB11983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
53a IN 75/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Marcus Janca
Termine & Fristen
Bekanntmachung Beschluss
28.10.2025
Bekanntmachung Verteilung
04.11.2025
Fristende Stellungnahme
28.12.2025
Aufhebung des Verfahrens
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Lübeck anhängig. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Stellungnahme, Einwendungserhebung oder Antragstellung endete am 28.12.2025. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betrugen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 86.096,79 €, während ein Betrag von 9.662,72 € zur Verfügung stand. Hiervon sind Gerichtskosten und die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters abzusetzen. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich Steuerrückerstattungen bleibt aufrechterhalten, wobei eingehende Beträge zunächst auf Verfahrenskosten zu verrechnen sind. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung dieser Erstattungsbeträge angeordnet, mit welcher der Insolvenzverwalter Marcus Janca beauftragt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 75/16
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt),
Im Winkel 3a, 23556 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL,
- Schuldnerin -
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 In…
53a IN 75/16
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt),
Im Winkel 3a, 23556 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL,
- Schuldnerin -
Beschluss
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.12.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt),
Im Winkel 3a, 23556 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL,
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstell…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt),
Im Winkel 3a, 23556 Lübeck,
vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL,
- Schuldnerin -
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck,
Insolvenzgericht, Az. 53a IN 75/16
niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 86.096,79 €.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 9.662,72 € zur Verfügung.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters.
Lübeck, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 75/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt), Im Winkel 3a, 23556 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins …
53a IN 75/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GEOTHERM Nord UG (haftungsbeschränkt), Im Winkel 3a, 23556 Lübeck, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolai Michelis
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 11983 HL
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Marcus Janca beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 09.06.2026
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