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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Erwerben, das Halten und Verwalten von Grundbesitz.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 03.01.2024 um 08:54 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GERCH Ingolstadt INquartier 8 UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 84859 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Hüttemann und Herrn Mathias Düsterdick. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen ist eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
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