Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerken, Nils
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lübeckertordamm 2-4, 20099 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 113532
EUID
DEK1101.HRA113532
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 153/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Adresse
Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.06.2025 , 14:59 Uhr
Eröffnung
07.07.2025 , 15:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2025
Prüfungstermin
02.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Nils Gerken, Inhaber der Vitashape e.K., sind folgende Schritte erfolgt: Am 13.06.2025 wurde die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Hamburg getroffen und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 07.07.2025 eröffnet worden. Der Schuldner übt eine selbstständige Tätigkeit als Fitness- und EMS-Trainer aus, wobei Vermögen aus dieser Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Matthias Wolgast. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 02.09.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 153/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nils Gerken, geboren am 16.09.1980, Ferdinand-Beit-Straße 12, 20099 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 113532 eingetragenen Firma Vitashape e.K., Lübeckertordamm 2-4,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 153/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Nils Gerken, geboren am 16.09.1980, Ferdinand-Beit-Straße 12, 20099 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 113532 eingetragenen Firma Vitashape e.K., Lübeckertordamm 2-4, 20099 Hamburg
ist am 13.06.2025, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 153/25
Amtsgericht Hamburg, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 153/25
Über das Vermögen
des Herrn Nils Gerken, geboren am 16.09.1980, Ferdinand-Beit-Straße 12, 20099 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 113532 eingetragenen Vitashape e.K., Lübeckertordamm 2-4, 20099 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigk…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 153/25
Über das Vermögen
des Herrn Nils Gerken, geboren am 16.09.1980, Ferdinand-Beit-Straße 12, 20099 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 113532 eingetragenen Vitashape e.K., Lübeckertordamm 2-4, 20099 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.07.2025, um 15:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.06.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 153/25
Amtsgericht Hamburg, 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 153/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nils Gerken, geboren am 16.09.1980, Ferdinand-Beit-Straße 12, 20099 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 113532 eingetragenen Firma Inhaber der Firma Vitashape e.K., Lübeckertord…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 153/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Nils Gerken, geboren am 16.09.1980, Ferdinand-Beit-Straße 12, 20099 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 113532 eingetragenen Firma Inhaber der Firma Vitashape e.K., Lübeckertordamm 2-4, 20099 Hamburg
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
Der Schuldner übt eine selbständige Tätigkeit als Fitness- und EMS-Trainer aus.
Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Schuldner erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).
67b IN 153/25
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2025
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