Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GERM Gebäudetechnik GmbH & Co. KG vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 202587
EUID
DEP2408.HRA202587
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 245/24
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Thurm
Kanzlei
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Telefon
0511/543815-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
30.01.2025 , 09:42 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der GERM Gebäudetechnik GmbH & Co. KG ist am 30.01.2025 um 09:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 245/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GERM Gebäudetechnik GmbH & Co. KG vertr. d. d. GF, geb. am 04.02.1977, Dieckhorster Straße 17, 38536 Meinersen (AG Hildesheim, HRA 202587), vertr. d.: 1. HD Projekt Verwaltungs-GmbH, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hikmet Demir, Otto-Hahn-Straße 2…
35 IN 245/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GERM Gebäudetechnik GmbH & Co. KG vertr. d. d. GF, geb. am 04.02.1977, Dieckhorster Straße 17, 38536 Meinersen (AG Hildesheim, HRA 202587), vertr. d.: 1. HD Projekt Verwaltungs-GmbH, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hikmet Demir, Otto-Hahn-Straße 2, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2025 um 09:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511/543815-0, Fax: 0511/543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 30.01.2025
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