Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GermanShop24 Export GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mühlenstraße 29 A, 01809 Heidenau
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 45119
EUID
DEU1104.HRB45119
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/542 IN 444/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich
Adresse
Hohe Straße 22, 01069 Dresden
Telefon
0351 811306 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.05.2026 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.07.2026
Frist für Anträge und Widersprüche
24.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Export mit Lebensmitteln und Geschenkartikeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GermanShop24 Export GmbH ist am 29.05.2026 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 24.08.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 444/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GermanShop24 Export GmbH, Mühlenstraße 29a, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 45119
vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Kühnert
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Kühnert
- wur…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 444/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GermanShop24 Export GmbH, Mühlenstraße 29a, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 45119
vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Kühnert
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Kühnert
- wurde am 29.05.2026 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Hohe Straße 22, 01069 Dresden, Email geschäftlich: dresden@mfp-law.com Telefon geschäftlich: 0351 811306 0 Telefax: 0351 811306 20
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.08.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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