Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gerüstbau FC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 732297
EUID
DEB8534.HRB732297
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 149/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Rüdlin
Adresse
Cäcilienbrunnenstraße 12, 74074 Heilbronn
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.11.2025
Schlusstermin
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau FC GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren eingeleitet. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 13.11.2025 Widerspruch gegen diese Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen. Der Schuldner hat einen Vermögenswert von 87.189,15 EUR. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 207.630,65 EUR steht ein Betrag von 21.415,06 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis) erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Hierfür ist eine Frist bis einschließlich 09.03.2026 zu beachten. Die Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO ist bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Ausla…
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Rüdlin, Cäcilienbrunnenstraße 12, 74074 Heilbronn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 87.189,15 EUR auszugehen. Bei der Berechnung konnte die zu erwartende Quotenzahlung sowie die über den Betrag von 306,09 € zu erwartende Umsatzsteuer externer Dienstleister noch nicht berücksichtigt werden. Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung der Regelvergütung um 15 %.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- keine geordnete Buchführung vorhanden, nur Kontakt zu vormaligen Geschäftsführer, schwierige Aufarbeitung der Ansprüche
Für die Geltendmachung eines Anspruchs wurde zu Lasten der Masse ein Rechtsanwalt beauftragt. Wenn wegen besonderer Erschwernisse ein Teil der Tätigkeiten auf Dritte delegiert wird, was grundsätzlich möglich ist, so kann der Verwalter auf diese besonderen Erschwernisse keinen erhöhten Zuschlag stützen, der Zuschlag kann vielmehr gekürzt oder versagt werden (BGH Beschluss vom 11.03.2010, Az. IX ZB 122/08.Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere auch durch teilweise Klärung der Ansprüche aus dem Verkauf der Gerüstmaterialien vor Insolvenzeröffnung
Im Rahmen einer Gesamtwürdigung der vom Regelfall abweichenden und tatsächlich geleisteten Mehrarbeit und unter Berücksichtigung sich überschneidender Sachverhalte und Drittdelegationen erscheint die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR angemessen und ausreichend.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem.…
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich vor dem Amtsgericht Heilbronn erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 08.01.2026
Originalbekanntmachung
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5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe …
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 207.630,65 EUR steht ein Betrag von 21.415,06 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldete…
5 IN 149/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau FC GmbH, Daimlerstraße 13/2, 74252 Massenbachhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Salvatore Monciino
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732297
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 02.10.2025
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