Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenVR 1973
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Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld VR 1973
EUID
DER2101.VR1973
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 28/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.06.2022
Frist zur Stellungnahme
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter VR 1973 eingetragenen Vereins Gesellschaft Bildung und Leben ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens erfolgt nunmehr die Einstellung des Verfahrens. Mit Genehmigung des Gerichts findet eine Schlussverteilung statt, bei der ein Bestand in Höhe von 9.734,56 Euro zur Verfügung steht. Davon werden Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO i.V.m. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO mit einer Quote bedient, während für Verbindlichkeiten nach Nr. 3 InsO sowie Gläubigerforderungen gemäß § 38 InsO keine Quote gezahlt wird. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.08.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, unter anderem zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO), zur Schlussrechnung sowie zum Vergütungsantrag. Bisher unbekannte Massegläubiger müssen sich binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung melden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 28/21
Insolvenzverfahren
Gesellschaft Bildung und Leben, Gnadenthal 8, 47533 Kleve
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen 49 IN 28/21
In oben genanntem Verfahren findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es steht zurzeit ein Bestand in Höhe von Euro 9.734,56 zur Ve…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 28/21
Insolvenzverfahren
Gesellschaft Bildung und Leben, Gnadenthal 8, 47533 Kleve
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen 49 IN 28/21
In oben genanntem Verfahren findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es steht zurzeit ein Bestand in Höhe von Euro 9.734,56 zur Verfügung. Dieser Bestand verändert sich eventuell noch aufgrund festzusetzender Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierender Gerichtskosten.
Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO i.V. mit § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Höhe von Euro 9.799,37 wird eine Quote gezahlt werden.
Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO i.V. mit § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO in Höhe von Euro 30.057,62 wird keine Quote gezahlt werden. Sofern die Vorsteuer aus Vergütung und Auslagen realisiert werden kann, wird voraussichtlich eine Quote gezahlt werden.
Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von Euro 72.472,96 wird keine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Kleve, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Schloßberg 1, 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von
2 Wochen nach Veröffentlichung beim Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.
Düsseldorf, 26.06.2026
Der Insolvenzverwalter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 28/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter VR 1973 eingetragenen Verein Gesellschaft Bildung und Leben, Gnadenthal 8, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Winfried Radomsky, Hauptstraße 4, 47533 K…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 28/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter VR 1973 eingetragenen Verein Gesellschaft Bildung und Leben, Gnadenthal 8, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Winfried Radomsky, Hauptstraße 4, 47533 Kleve
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baumann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tiergartenstraße 28 A, 47533 Kleve
ist am 08.06.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
31.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (sofern vorhanden);
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der Forderungen im Rang des § 38 InsO.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 28/21
Amtsgericht Kleve, 25.06.2026
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