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Insolvenzprofil
Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 3999
EUID
DER1304.HRB3999
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
43 IN 4/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Markus Kier
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.01.2024 , 12:08 Uhr
Eröffnung
09.08.2024 , 13:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2024
Berichtstermin
01.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung des Abschlusses, Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehn, Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, Vorbereitung bzw. Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene bzw. fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie wirtschaftliche Vorbereitung bzw. Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich erscheinen, auch Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG) wurde vom Amtsgericht Kleve unter dem Aktenzeichen 43 IN 4/24 behandelt. Am 10.01.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Es wurden Verfügungsverbote erlassen und die Zwangsvollstreckung untersagt. Später, am 18.02.2025, wurde Herr Rechtsanwalt Frank Graaf als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dieser hat die Aufgabe, die Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gläubigerversammlung am 05.03.2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Tecklenburg GmbH (Aktenzeichen 43 IN 1/24) wahrzunehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG) wurde am 09.08.2024 um 13:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 09.01.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.01.2024 angeordnet worden, wobei Dr. Mar…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG) wurde am 09.08.2024 um 13:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 09.01.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 10.01.2024 angeordnet worden, wobei Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Markus Kier als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 10.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2024. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Frank Graaf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Wahrnehmung von Mitwirkungs- und Stimmrechten in der Gläubigerversammlung über das Vermögen der Hermann Tecklenburg GmbH umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 4/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3999 eingetragenen Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG), Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herm…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 4/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3999 eingetragenen Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG), Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Tecklenburg, Gutenbergstraße 11, 47638 Straelen
ist am 10.01.2024, um 12:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 4/24
Amtsgericht Kleve, 10.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 4/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3999 eingetragenen Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG), Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Teckle…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 4/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3999 eingetragenen Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG), Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Tecklenburg, Gutenbergstraße 11, 47638 Straelen
wird Herr Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstr. 62, 40549 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Sein Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gläubigerversammlung am 05.03.25 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Tecklenburg GmbH, Aktenzeichen 43 IN 1/24. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 4/24
Amtsgericht Kleve, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 4/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3999 eingetragenen Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG), gegründet am 08.02.1985, Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Tecklen…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 4/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3999 eingetragenen Gesellschaft für Haus- und Grundbesitz GmbH (GHG), gegründet am 08.02.1985, Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hermann Tecklenburg, Gutenbergstraße 11, 47638 Straelen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.08.2024, um 13:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Essen, IBAN: DE59 3602 0030 0007 7340 50.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 4/24
Kleve, 09.08.2024
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