Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Getedo Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung für technische Information und Dienstleistung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 11535
EUID
DER2402.HRB11535
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 138/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Neumann
Adresse
Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Eröffnung
06.02.2024 , 18:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.03.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
19.03.2024
Prüfungstermin
02.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
- die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung technischer Informationen, technischer Dokumentationen und Werbeunterlagen in Text und Bild, in deutscher Sprache und Fremdsprachen, - Beratung zur Erstellung technischer Informationen technischer Dokumentationen, - Beratung zum Einsatz von Hard- und Software. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getedo Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 06.02.2024 um 18:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 18.12.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Neumann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin und die erste Gläubigerversammlung ist der 02.04.2024. Die Forderungstabelle wird ab dem 19.03.2024 zur Einsicht niedergelegt. Am 16.02.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren ist somit in der Phase der Masseunzulänglichkeit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 138/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11535 eingetragenen Getedo Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung für technische Information und Dienstleistung, Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 138/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11535 eingetragenen Getedo Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung für technische Information und Dienstleistung, Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Grymel, Ergster Weg 14a, 58093 Hagen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 06.02.2024, um 18:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
100 IN 138/23
Amtsgericht Hagen, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 138/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11535 eingetragenen Getedo Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung für technische Information und Dienstleistung, Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte, gesetzlich vertre…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 138/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11535 eingetragenen Getedo Beratungsgesellschaft mit beschränkter Haftung für technische Information und Dienstleistung, Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Grymel, Lohbachstr. 12, 58239 Schwerte
ist am 16.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
100 IN 138/23
Amtsgericht Hagen, 26.02.2024
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