Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GetEnDo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kruppstraße 5, 41540 Dormagen
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 18308
EUID
DER1102.HRB18308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 9/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.05.2025
Forderungsanmeldefrist
24.07.2025
Prüfungstermin
14.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Projektleitung, Projektsteuerung, Planung, Bauleitung und Baubetreuung sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Baustellen (SiGeKo) nach RAB 30 und RAB 31 und ferner Digitalisierung von Bestandsunterlagen, auch nach BSI TR 03138
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GetEnDo GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, ist bestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachrangige Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24. Juli 2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14. August 2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen wird zur Einsicht niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GetEnDo GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Bekanntmachungen zur Forderungsprüfung erlassen. Zuerst wurde ein Prüfungsstichtag für den 22.05.2025 festgelegt, an dem Widersprüche gegen zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GetEnDo GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Markus Kier ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Bekanntmachungen zur Forderungsprüfung erlassen. Zuerst wurde ein Prüfungsstichtag für den 22.05.2025 festgelegt, an dem Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen eingelegt werden mussten. Anschließend erfolgte eine Aufforderung an nachrangige Gläubiger, ihre Forderungen bis zum 24. Juli 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein weiterer Prüfungsstichtag wurde auf den 14.08.2025 festgesetzt. Zudem ist die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 04.02.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 9/22
Insolvenzverfahren GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 9/22
Insolvenzverfahren GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Akteninhalt und den Vergütungsantrag vom 06.06.2025 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird ang…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 24. Juli 2025 bei dem Insolvenzverwalter
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO).
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden ebenfalls im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird ang…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 9/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18308 eingetragenen GetEnDo GmbH, Kruppstraße 5, 41540 Dormagen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 26.05.2021 verstorbenen Geschäftsführer Peter Niermann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 9/22
Amtsgericht Düsseldorf, 17.04.2025
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