Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Getriebewerk Pirna GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Dresdner Str.46, 01796 Pirna
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 1037
EUID
DEU1104.HRB1037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
561 IN 1585/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Uwe Hoof
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
20.05.2026
Fristende Stellungnahmen
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
komplette Fertigung von Getrieben - Zulieferung an Baugruppen und Einzelteilen (Gehäuse und Drehteile) - Übernahme von Getriebereparatur - Lohnarbeiten für mechanische Fertigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getriebewerk Pirna GmbH ist eröffnet. Im ersten Teil der Bekanntmachung wurde am 20.05.2026 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 1.167.071,99 EUR zugrunde gelegt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen bis zum 14.07.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 1.233.613,02 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von ca. 465.000,00 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1585/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getriebewerk Pirna GmbH, Dresdner Straße 46, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 1037
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hoof
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzver…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1585/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getriebewerk Pirna GmbH, Dresdner Straße 46, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 1037
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hoof
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren am 20.05.2026 festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.167.071,99 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV, ein Zuschlag von 280 Prozent und die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1585/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getriebewerk Pirna GmbH, Dresdner Straße 46, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 1037
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hoof
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Ve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 561 IN 1585/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Getriebewerk Pirna GmbH, Dresdner Straße 46, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 1037
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hoof
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
- Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
| Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 14.07.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.233.613,02 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 465.000,00 EUR zur Verfügung".
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