Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GfG Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Roonstr. 7, 44629 Herne
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 17325
EUID
DER2201.HRB17325
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 974/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thorsten Klepper
Adresse
Bochumer Str. 21, 44623 Herne
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2025 , 10:00 Uhr
Eröffnung
14.07.2025 , 15:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2025
Prüfungstermin
13.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die elektrotechnische Gebäudeausrüstung, Kabelverlegung, Installationstechnik, die Planung und Installation von Kommunikationssystemen und Sicherheitstechnik sowie die Wartung und Sicherung. Gegenstand des Unternehmens ist weitr der Handel mit Elektroartikeln, Haushaltswaren und Lebensmitteln. Die Gesellschaft kann gleichartige und ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an ihnen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GfG Elektrotechnik GmbH ist am 14.07.2025 um 15:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 29.11.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zuvor waren bereits am 09.04.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Thorsten Klepper zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist mit dem Hauptverfahren 80 IN 974/24 verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Thorsten Klepper ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 15.09.2025. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 13.10.2025 statt. Auf die Durchführung eines separaten Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen zur Forderungsprüfung werden ab dem 24.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 974/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17325 eingetragenen GfG Elektrotechnik GmbH, Roonstr. 7, 44629 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Güven Hava, Bayrische Str. 44, 44339 Dortmund
Geschäftszweig: elektrotechn…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 974/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17325 eingetragenen GfG Elektrotechnik GmbH, Roonstr. 7, 44629 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Güven Hava, Bayrische Str. 44, 44339 Dortmund
Geschäftszweig: elektrotechnische Gebäudeausrüstung, Kabelverlegung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.07.2025, um 15:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 974/24, 80 IN 343/25, 80 IN 173/25 und 80 IN 425/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bochumer Str. 21, 44623 Herne.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.10.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 974/24
Bochum, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 974/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17325 eingetragenen GfG Elektrotechnik GmbH, Roonstr. 7, 44629 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Güven Hava, Hermann-Löns-Str. 35, 4462…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 974/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17325 eingetragenen GfG Elektrotechnik GmbH, Roonstr. 7, 44629 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Güven Hava, Hermann-Löns-Str. 35, 44623 Herne
Geschäftszweig: elektrotechnische Gebäudeausrüstung, Kabelverlegung
ist am 09.04.2025, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bochumer Str. 21, 44623 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 974/24
Amtsgericht Bochum, 09.04.2025
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