Am 17.04.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GGE ENVIRIA Solar GmbH & Co. KG eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 29.06.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge sind bis zum 13.07.2026 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 998/25 G-82-: In dem Insolvenzverfahren GGE ENVIRIA Solar GmbH & Co. KG, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52045),
vertreten durch:
1. GGE ENVIRIA GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Melc…
810 IN 998/25 G-82-: In dem Insolvenzverfahren GGE ENVIRIA Solar GmbH & Co. KG, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52045),
vertreten durch:
1. GGE ENVIRIA GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Melchior Schulze Brock, (Geschäftsführer),
1.2. Nikolaus Alexander Rudolf Felix Mainka, (Geschäftsführerin), wurde am 17.04.2026 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 998/25 G-15-1 Am 17.04.2026 um 11:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren GGE ENVIRIA Solar GmbH & Co. KG, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52045),
vertreten durch:
1. GGE ENVIRIA GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
810 IN 998/25 G-15-1 Am 17.04.2026 um 11:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren GGE ENVIRIA Solar GmbH & Co. KG, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52045),
vertreten durch:
1. GGE ENVIRIA GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Melchior Schulze Brock, (Geschäftsführer),
1.2. Nikolaus Alexander Rudolf Felix Mainka, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 13.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.04.2026
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