Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
gGESSBmbh Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 8922
EUID
DEX1112R.HRB8922
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 10/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Nils Sattelkau
Termine & Fristen
Frist zur Gläubigerzustimmung Immobilienverkauf
30.06.2025
Prüfungstermin
14.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren bis zum 30.06.2025 erfolgt die Anhörung der Gläubiger zur Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrags einer Immobilie an die genius bau Projektentwicklung GmbH & Co. KG. Der Kaufpreis hängt von einem noch zu erlassenden Bauvorbescheid ab. Ein weiterer Termin ist der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen am 14.07.2026, bis zu dem schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 10/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH, Hattlundmoor 31, 24972 Steinbergkirche, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Sattelkau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8922
- Schuldnerin -
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Die Anhöru…
56 IN 10/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH, Hattlundmoor 31, 24972 Steinbergkirche, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Sattelkau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8922
- Schuldnerin -
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Die Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Insolvenzverwalters zur Zustimmung der Gläubiger zum Abschluss eines Kaufvertrages der im Eigentum der Insolvenzschuldnerin stehende Immobilie, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Rendsburg, Bl. 556 an die genius bau Projektentwicklung GmbH & Co. KG. 24941 Flensburg, Langenberger Weg 19, AG Flensburg HRA 9977 FL erfolgt im schriftlichen Verfahren bis zum 30.06.2025.
Der Kaufpreis soll in Abhängigkeit eines noch zu erlassenden Bauvorbescheides der Stadt Rendsburg zur Frage der Geschosshöhe einer von der Käuferin geplanten Neubebauung des Grundstücks
- € BETRAG bei einer zulässigen Neubebauung mit 2 Vollgeschossen bzw. € BETRAG bei einer zulässigen Neubebauung mit 3 Vollgeschossen
betragen.
Bis dem oben genannten Zeitpunkt sind Einwendungen gegen die beabsichtigten Maßnahmen zu erheben.
Es handelt sich um eine bedeutsame Rechtshandlung gemäß § 160 Abs, 2 Ziff. 2 InsO, zu der die Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist.
Inhaltliche Einzelheiten können beim Insolvenzverwalter erfragt werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 10/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH, Hattlundmoor 31, 24972 Steinbergkirche, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Sattelkau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8922
- Schuldnerin -
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1. Die Prü…
56 IN 10/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
gGESSBmbH Gesellschaft für Eingliederung, Soziales, Systemische Beratung mbH, Hattlundmoor 31, 24972 Steinbergkirche, vertreten durch den Geschäftsführer Nils Sattelkau
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 8922
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60-101 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 14.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.06.2026
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