Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Gießerei- und verwandten Produkten, die Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Errichtung von in- und ausländischen Zweigniederlassungen auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Gießerei - und verwandten Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Gienanth GmbH in Eisenberg ist am 01.02.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Kaiserslautern am 29.11.2023 die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung getroffen und die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Am 30.01.2024 wurde die Schuldnerin zusätzlich zur Begleichung von Verpflichtungen aus einem unechten Massekredit gegenüber der Kreissparkasse Biberach, der Sparkasse Rhein-Nahe sowie Warenlieferanten ermächtigt. Als Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner bestellt. Die Schuldnerin führt die Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters fort. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.03.2024 beim Sachwalter anzumelden. Für den 15.04.2024 ist eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in der unter anderem über die Bestätigung des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensschritte entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 186/23: Über das Vermögen der Gienanth GmbH, Ramsener Straße 1, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRB 30484), vertr. d.: 1. Torsten Stein, (Geschäftsführer), 2. Stephan Vrublovsky, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Plath…
1 IN 186/23: Über das Vermögen der Gienanth GmbH, Ramsener Straße 1, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRB 30484), vertr. d.: 1. Torsten Stein, (Geschäftsführer), 2. Stephan Vrublovsky, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Plathner, Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069370022-0, Fax: 069370022-111.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 15.04.2024, 09:30 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 186/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gienanth GmbH, Ramsener Straße 1, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRB 30484), vertr. d.: 1. Torsten Stein, (Geschäftsführer), 2. Stephan Vrublovsky, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 2 InsO in Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts…
1 IN 186/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gienanth GmbH, Ramsener Straße 1, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRB 30484), vertr. d.: 1. Torsten Stein, (Geschäftsführer), 2. Stephan Vrublovsky, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 270c Abs. 4 S. 2 InsO in Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Kaiserslautern über die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung vom 29.11.2023, die Schuldnerin zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs ermächtigt gegenüber der Kreissparkasse Biberach (als Mandated Lead Arranger und Agent), der Sparkasse Rhein-Nahe (als Mandated Lead Arraner und Sicherheitentreuhänder) sowie den Warenlieferanten (vertreten durch Dr. Jan Achsnick als Lieferantenpoolverwalter) bestehende Verpflichtungen aus der Gewährung eines so genannten unechten Massekredits im eröffneten Verfahren im Rang von Masseverbindlichkeiten zu begleichen und zur Besicherung des Massekredits die Sicherheiten, die aus dem unechten Massekredit hervorgehen (Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Kontoverpfändung) aus dem Vermögen der Schuldnerin bestellt.
Amtsgericht Kaiserslautern, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 186/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gienanth GmbH, Ramsener Straße 1, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRB 30484), vertr. d.: 1. Torsten Stein, (Geschäftsführer), 2. Stephan Vrublovsky, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 29.11.2023 angeordneten…
1 IN 186/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gienanth GmbH, Ramsener Straße 1, 67304 Eisenberg (AG Kaiserslautern, HRB 30484), vertr. d.: 1. Torsten Stein, (Geschäftsführer), 2. Stephan Vrublovsky, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 29.11.2023 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 29.01.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.