Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 16595
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gigaset Communications GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Frankenstraße 2, 46395 Bocholt
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 16595
EUID
DER2707.HRB16595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
88 IN 17/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rolle
Insolvenzverwalter
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.04.2024
Berichtstermin
24.04.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
24.04.2024 , 10:00 Uhr
Aufhebung
31.12.2025
Bestellung Insolvenzverwalter
01.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gigaset Communications GmbH ist am 29.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum Sachwalter ernannt wurde. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 03.04.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin und Prüfungstermin fand am 24.04.2024 statt. Später ist die Anordnung der Eigenverwaltung mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger ernannt. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds ist für den Zeitraum bis April 2024 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Speditionstraße 23, 40221 Düsseldorf
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin vom 19.12.2025 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter mit Wirkung zum 01.01.2026 wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National Bank AG, IBAN DE30360200300009698531.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
88 IN 17/23
Amtsgericht Münster, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 17/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
Verfahrensbev…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 17/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Speditionstraße 23, 40221 Düsseldorf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 20.09.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1.
Inotech Kunststofftechnik GmbH, Boschstr. 3, 92507 Nahburg, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kausler
2.
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 5149 Köln, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch das Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Marko Brambach
3.
Compagnie Française d'Assurance pour le Commerce Extérieur SA (Coface)
Niederlassung in Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch Herrn Harry J. Widmar
4.
Monika Orschulik, c/o Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt
5.
Stadtsparkasse Bocholt Anstalt des öffentlichen Rechts, Neutorplatz 1, 46395 Bocholt, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch das Vorstandsmitglied Herrn Joachim Schüling
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 24.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 01 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
88 IN 17/23
Münster, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8,…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 17/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen
des Gläuberausschussmitglieds "Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln" (vertreten durch das Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Brambach) für die Tätigkeiten im Zeitraum 20.09.2023 bis 24.04.2024 festgesetzt worden.
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitgliedes zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation
ein Stundensatz von XXX EUR angemessen ist.
Es wird insofern auf die Ausführungen des Gläubigerausschussmitgliedes in den Anträgen vom 27.05.2024 bzgl. der Angemessenheit des Stundensatzes von XXX EUR verwiesen.
Eine Erhöhung des Stundensatzes ist insbesondere dann anerkannt, wenn folgende Ausnahmefaktoren gegeben sind:
- die berufliche Sachkunde und Qualifikation des Mitgliedes
- eine aktive Mitwirkung auch außerhalb der Sitzungen
- eine umfangreiche Betriebsfortführung
- eine erfolgreiche Beteiligung des Ausschusses an Verhandlungen
- besondere tatsächliche und rechtliche Probleme
- auslandsbezogene tatsächliche und rechtliche Probleme
- besondere Haftungsrisiken
- Prüfung mehrerer Rechnungslegungen sowie
- besondere Tätigkeiten (z.B. Kassenprüfung)
Es wird insofern auf die Kommentierung Haarmeyer/Mock, 7.Auflage 2024, §17 InsVV Rn. 56, 57, beck-online verwiesen.
In dem vorliegenden sehr umfangreichen Großverfahren ist eine Erhöhung aufgrund der Erfüllung einer Vielzahl von Ausnahmefaktoren gerechtfertigt. Der Stundenansatz von XXX EUR ist im Ergebnis daher nicht zu beanstanden.
Für 119 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX EUR.
Im Übrigen wurden Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 17/23
Amtsgericht Münster, 10.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.