Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 5285
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Insolvenzprofil
Gilne GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Querenbergstr. 2 - 4, 49497 Mettingen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 5285
EUID
DER2706.HRB5285
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 7/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Rolle
Sachwalterin
Adresse
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
Telefon
0251/162830
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.06.2025
Berichtstermin
25.06.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
25.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von Bauelementen und Baustoffen, insbesondere von Treppenanlagen, Ofenfeuerungen, Fliesen, Bodenbelägen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gilne GmbH ist am 01.04.2025 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 29.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse verwaltet. Zur Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.06.2025 bei der Sachwalterin anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung ist eingesetzt worden, dessen Mitglieder Albert Bergschneider GmbH, die Bundesagentur für Arbeit und die Kreissparkasse Steinfurt sind. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 25.06.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster statt. In diesem Rahmen werden unter anderem über die Person der Sachwalterin, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5285 eingetragenen Gilne GmbH, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Neyer, Querenbergstraße 2-4, 49497 Met…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5285 eingetragenen Gilne GmbH, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Neyer, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen und Herrn Thomas Gilhaus, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Sachwalterin: Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Albert Berschneider GmbH, Münsterstraße 28, 49477 Ibbenbüren wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 150 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist. Es konnten 10,05 Stunden à XXX Euro berücksichtigt werden.
Bezogen auf die entstandenen Auslagen für Fahrtkosten war eine Kürzung vorzunehmen. Bei Fahrten mit dem eignen Pkw sind die gefahrenen Kilometer nach den Sätzen der Steuerverwaltung abzurechnen. Hier waren demzufolge festzusetzen:
Entfernungpauschale 20 km à XXX Euro und 96 km à ,XXXEuro =
XXX EUR
Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Im Übrigen wird auf den Festsetzungsantrag vom 28.11.2025 verwiesen.
Die Sachwalterin und der Schuldner-Vertreter haben mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen die Festsetzung der Vergütung bestehen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
75 IN 7/25
Amtsgericht Münster, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5285 eingetragenen Gilne GmbH, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Neyer, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen und Herrn Thomas Gi…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 7/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5285 eingetragenen Gilne GmbH, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Neyer, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen und Herrn Thomas Gilhaus, Querenbergstraße 2-4, 49497 Mettingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 29.01.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster , Tel. Nr.0251/162830 , Fax Nr. 02511628311.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 07.02.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
als Vertreter der Lieferanten, Albert Bergschneider GmbH, Münsterstraße 28, 49477 Ibbenbüren, vertreten durch Herrn Berthold Grotemeier
- als institutioneller Vertreter der Arbeitnehmer*innen, die Bundesagentur für Arbeit, Hansastraße 33, 32049 Herford, vertreten durch Herrn Michael Schreiber
- als Vertreter der gesicherten Gläubiger und zugleich größter gesicherter Gläubiger, die Kreissparkasse Steinfurt, Bahnhofstraße 2, 418565 Steinfurt, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 25.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Sachwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
75 IN 7/25
Münster, 01.04.2025
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