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Insolvenzprofil
G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Palnkamer Straße 75 d, 83624 Otterfing
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 72012
EUID
DED2601V.HRA72012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 104/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
05.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Cramer bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch das Amtsgericht Wolfratshausen festgesetzt worden, wobei ein Vermögenswert von 245.623,13 EUR zur Grundlage der Berechnung diente. Der Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung und die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Frist für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie Widersprüche zu Forderungsanmeldungen endet am 05.08.2026. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Cramer hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Festsetzung erfol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Cramer hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Festsetzung erfolgte auf Basis eines Vermögenswerts von 245.623,13 EUR unter Berücksichtigung verschiedener Zuschläge für Betriebsfortführung, Buchhaltungsaufarbeitung und Sanierungsbemühungen. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten bis zum 05.08.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung zu erheben. Mit Zustimmung des Gerichts ist die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO erfolgt. Für diese waren eine Verteilungsmasse von 111.817,63 EUR verfügbar, während Forderungen in Höhe von 454.818,67 EUR zu berücksichtigen waren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 104/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte Verwaltungs- GmbH, Palnkamer Straße 75 d, 83624 Otterfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer…
IN 104/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte Verwaltungs- GmbH, Palnkamer Straße 75 d, 83624 Otterfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Halbeisen Robert
Register-Nr.: HRA 72012
- Schuldnerin -
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Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 245.623,13 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt in der Gesamtschau eine Erhöhung des Regelsatzes um XX %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.01.2026 sowie der weiteren Erläuterungen vom 15.05.2026 wird Bezug genommen. Konkret werden Zuschläge für
- die Betriebsfortführung (16 Monate),
- die Aufarbeitung der Buchhaltung,
- die fehlende Unterstützung durch den Geschäftsführer, bzw. dessen Tochter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und
-Sanierungsbemühungen geltend gemacht.
Der Insolvenzverwalter berücksichtigt hierbei die teilweise vorgenommene Delegation von Tätigkeiten auf Dritte.
Nach hiesiger Auffassung war jedoch lediglich ein Übersteigen des Regelsatzes um XX % gerechtfertigt.
[...]
Im Übrigen sind die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag selbst und die weiteren Erläuterungen nachvollziehbar.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Verfahrens wird diesseits ein Gesamtzuschlag von XX % für angemessen, aber auch ausreichend erachtet.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 104/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte Verwaltungs- GmbH, Palnkamer Straße 75 d, 83624 Otterfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer…
IN 104/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte Verwaltungs- GmbH, Palnkamer Straße 75 d, 83624 Otterfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Halbeisen Robert
Register-Nr.: HRA 72012
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO; G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG;
Geschäftsnummer IN 104/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG findet mit Zustimmung des Gerichts die Schluss-
verteilung statt. Verfügbar sind 111.817,63 EU…
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO; G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG;
Geschäftsnummer IN 104/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G.IN.SER Gesellschaft für chemische Produkte mbH & Co. KG findet mit Zustimmung des Gerichts die Schluss-
verteilung statt. Verfügbar sind 111.817,63 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 454.818,67 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Ge-
schäftsstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer IN 104/18 - niedergelegt.
Wolfratshausen, 01.07.2026
Veröffentlicht durch Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht -
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