Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 165560
EUID
DEF1103R.HRB165560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36g IN 147/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
Eröffnung
14.04.2021
Forderungsanmeldefrist
15.10.2025
Forderungsanmeldefrist
04.11.2025
Forderungsanmeldefrist
27.02.2026
Widerspruchsfrist
10.04.2026
Forderungsanmeldefrist
12.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt) ist am 14.04.2021 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, hat die Anmeldung nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 27.02.2026 ausgeschrieben. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungsprüfungen im schriftlichen Verfahren angeordnet: Die Prüfung einer gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 12) ist für den Zeitraum bis zum 14.10.2025 vorgesehen, wobei die Widerspruchsfrist am 04.11.2025 endet. Eine weitere Forderung (Tabellenblattnummer 13) wird im Rahmen eines Verfahrens bis zum 12.05.2026 geprüft, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 02.006.2026. Zudem wurde ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine Vergleichseinigung bezüglich Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer Jeroen Kromme gemäß § 15b InsO eingeleitet, wobei Einwendungen bis zum 15.10.2025 vorliegen müssen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden bereits festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165560
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. In dem am 14.04.2021 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 27.02.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 10.04.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165560
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165560
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.05.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165560
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss einer vergleichsweisen Einigung betreffend der gegenüber dem Geschäftsführer Jeroen Kromme im Rahmen des § 15b InsO geltend gemachten Haftungsansprüche
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.10.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36g IN 147/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36g IN 147/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GJIB (Göran & Jeroen in Berlin) UG (haftungsbeschränkt), Frank-Zappa-Straße 16, 12681 Berlin, derzeit: Bouchéstraße 12, 12435 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeroen Robert Kromme
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165560
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2025
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