Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Görres Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 18668
EUID
DER2713.HRB18668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 34/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Matthias Görres
Adresse
Bockholter Str. 46, 48268 Greven
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
14.05.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
20.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Görres Bau GmbH ist anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 18.04.2024 wird eine Gläubigerversammlung für den 14.05.2024 angeordnet, in der über einen außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer Matthias Görres zur Abgeltung von Haftungsansprüchen nach § 15b InsO beschlossen werden soll. Die Vergleichssumme beträgt 80.000,00 EUR. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 31.07.2025 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen (lfd. Nr. 52 bis 61) im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 20.08.2025, an dem spätestens schriftliche Widersprüche bei Gericht eingehen müssen. Die Forderungstabelle ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18668 eingetragenen Görres Bau GmbH, Schiffahrter Damm 310, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Görres, Bockholter Str. 46 , 48268…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18668 eingetragenen Görres Bau GmbH, Schiffahrter Damm 310, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Görres, Bockholter Str. 46 , 48268 Greven
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Insolvenschuldnerin, Hern Matthias Görres, zur Abgeltung etwaiger Haftungsansprüche auf Grundlage von § 15b InsO gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 80.000,00 EUR zur Insolvenzmasse, bestimmt auf
Dienstag, 14.05.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Ein Abdruck des Antrages vom 11.4.2024 sowie der entsprechenden Anlagen (Creditreform-Auskunft/Grundbuchauszug/Kontoauszüge) kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18668 eingetragenen Görres Bau GmbH, Schiffahrter Damm 310, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Görres, Bockholter Str. 46, 48268 …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 34/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18668 eingetragenen Görres Bau GmbH, Schiffahrter Damm 310, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Görres, Bockholter Str. 46, 48268 Greven
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 52 bis 61 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 34/21
Amtsgericht Münster, 31.07.2025
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