Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Göttinger Überwachungsdienst GmbH Dipl. rer. pol. E. Bömelburg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Obere Karspüle 41, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 200471
EUID
DEP2204.HRB200471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 65/20 GOE
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Beschluss Vergütungsfestsetzung
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen aller Art, Montage und Vertrieb von Alarm- und Überwachungstechnik, Parkraumbewirtschaftung, Straßenreinigung und Winterdienste, Kurierdienste und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Göttingen hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Göttingen hat am 26.06.2026 die festgesetzten Beträge bekannt gegeb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Göttingen hat am 26.06.2026 die festgesetzten Beträge bekannt gegeben; diese sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht im Internet veröffentlicht worden. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde zuvor Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Die Berechnungsmasse beträgt 1.258.629,69 EUR, woraus eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % resultiert. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 65/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH Dipl. rer. pol. E. Bömelburg, Obere Karspüle 41, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 200471), vertr. d.: 1. Raik Schulz, (Geschäftsführer), 2. Dipl. rer. pol. Elisabeth Bömelburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
De…
74 IN 65/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH Dipl. rer. pol. E. Bömelburg, Obere Karspüle 41, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 200471), vertr. d.: 1. Raik Schulz, (Geschäftsführer), 2. Dipl. rer. pol. Elisabeth Bömelburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 20.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 65/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH Dipl. rer. pol. E. Bömelburg, Obere Karspüle 41, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 200471), vertr. d.: 1. Raik Schulz, (Geschäftsführer), 2. Dipl. rer. pol. Elisabeth Bömelburg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Au…
74 IN 65/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Göttinger Überwachungsdienst GmbH Dipl. rer. pol. E. Bömelburg, Obere Karspüle 41, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 200471), vertr. d.: 1. Raik Schulz, (Geschäftsführer), 2. Dipl. rer. pol. Elisabeth Bömelburg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.258.629,69 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 26.06.2026
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