Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GOETZEN GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Europaring 60, 40878 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 43432
EUID
DER1101.HRB43432
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 17/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.02.2024 , 15:40 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.06.2024
Berichtstermin
09.07.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
11.10.2024
Vergütungsfestsetzung
27.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Planungsleistungen jeder Art im Bereich von Wohn- und Gewerbebauten, die kaufmännische und technische Projektsteuerung sowie die Bauleitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GOETZEN GmbH ist am 21.02.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul bestellt worden. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 18.06.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 25.06.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 27.08.2025 sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GOETZEN GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 21.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GOETZEN GmbH ist am 01.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 21.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist derselbe Rechtsanwalt zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 18.06.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.07.2024. Am 11.10.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist am 27.08.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Herrn Ralf Vorrin…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Herrn Ralf Vorrink, und Herrn Dr. Thomas Götzen,
ist am 21.02.2024, um 15:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
503 IN 17/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Herrn Ralf Vorrink, und Herrn Dr. Thomas Götzen,
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Herrn Ralf Vorrink, und Herrn Dr. Thomas Götzen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 17/24
Düsseldorf, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, und Herrn Ralf Vorrink, und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, und Herrn Ralf Vorrink, und Herrn Dr. Thomas Götzen,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 17/24
Amtsgericht Düsseldorf, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, und Herrn Ralf Vorrink, und…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 17/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43432 eingetragenen GOETZEN GmbH, Europaring 60, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, und Herrn Ralf Vorrink, und Herrn Dr. Thomas Götzen,
ist am 11.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
503 IN 17/24
Amtsgericht Düsseldorf, 28.04.2025
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